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HINWEISGEBERPORTAL
FÜR EXTERNE HINWEISGEBER

Hier können Sie als externe Person unserem Unternehmen Meldungen über Missstände und Verstöße melden.

Eine Person, die Hinweise gibt, ist jemand, der kritische Informationen über mögliche Verstöße, Unregelmäßigkeiten oder illegale Aktivitäten innerhalb eines Unternehmens zur Verfügung stellt. In der Regel sind dies Mitarbeiter des Unternehmens. Es kommen jedoch auch Situationen vor, in denen externe Personen bedeutende Erkenntnisse erlangen und diese teilen, die für die Organisation wichtig sind.

 

Diese externen Hinweisgeber stehen oft in beruflicher Verbindung zum Unternehmen, etwa als Kunden, Zulieferer, ehemalige Angestellte oder Geschäftspartner.

 

Als externe hinweisgebende Person haben Sie die Möglichkeit, Verstöße oder Unregelmäßigkeiten aufzudecken, die möglicherweise von den internen Mitarbeitern nicht bemerkt, ignoriert oder verschwiegen werden. Sie sind in der Lage, essentielle Informationen über mögliche Gesetzesverstöße, Betrugsfälle, Korruption, Diskriminierung oder andere Verhaltensweisen, die gegen die Unternehmenspolitik verstoßen, bereitzustellen. Das Weitergeben dieser Informationen kann uns unterstützen, potenzielle Schäden für unser Unternehmen zu vermindern oder abzuwenden und vertrauensbildende Maßnahmen einzuleiten.

 

Es ist wichtig, die Anonymität von externen Hinweisgebern zu schützen, um sie vor möglichen Vergeltungen oder Rufschädigungen zu bewahren. Die Zusammenarbeit mit externen Hinweisgebern ist von unschätzbarem Wert, um frühzeitig potenzielle Risiken oder Fehlverhalten zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Geben Sie Ihrer Meldung eine prägnante Überschrift, damit wir den Missstand/Verstoß besser zuordnen können.

Bei Ihrer Hinweisabgabe können Sie, um den Inhalt des Hinweises genauer zu beschreiben, verschiedene Meldekategorien verwenden. Sofern Sie keine Kategorie nennen möchten/können, wählen Sie „Unbekannt“.

Falls Ihnen bekannt, geben Sie eine Abteilung wie Geschäftsführung etc., in welcher der Vorfall stattfand, an.

Falls Ihnen bekannt, geben Sie an, wann der Vorfall das erste Mal stattfand.

Falls Ihnen bekannt, geben Sie an, wo der Vorfall stattfand.

Falls Ihnen bekannt, geben Sie an, wer an dem Vorfall (noch) beteiligt war.

Detaillierte Beschreibung des Vorfalls*

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Wir haben Ihren Hinweis über Missstände und Verstöße in unserem Unternehmen vertraulich erhalten!

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